Die sogenannte Anwenderauswahl ist in Artikel 8 der Verordnung zu Interbankenentgelten geregelt und gilt eigentlich seit dem 9. Juni 2016. Sie schreibt vor, dass Kunden mit einer sogenannten Multifunktionskarte (eine Karte, die mehrere Zahlverfahren unterstützt) die Option gegeben werden muss, aus den mit dieser Karte möglichen Zahlverfahren auszuwählen. Händler müssen dann diese Auswahl bieten, sofern sie selbst diese Zahlverfahren anbieten.
In der Praxis hat diese Option bislang allerdings keine Relevanz, da die Möglichkeit zur Auswahl für den Kunden keine Vor- oder Nachteile bringt. Heutige EC-Karten sind neben der Girocard-Funktion meist mit einer Maestro- oder Vpay-Funktion ausgestattet, die für Einkäufe im Ausland vorgesehen sind. Für den Zahler besteht im Inland kein Unterschied, ob er nun mit der einen oder anderen Art bezahlt. Übrigens ist das Bezahlen mittels elektronischem Lastschriftverfahren ELV von der Anwendung ausgenommen, der Händler hat also nach wie vor die Möglichkeit, vor einer Kartenzahlung festzulegen, ob eine Lastschriftzahlung infrage kommt.
Nur auf Wunsch
Trotz fehlender Relevanz bei der heutigen Kartenausstattung gilt es für Händler, die Verordnung zu befolgen. Dazu hat der Bundesverband der EC-Netzbetreiber (BecN) im Herbst 2015 einen Vorschlag zur technischen Umsetzung vorgelegt, der u.a. auch vom HDE unterstützt wird. Dieser sieht vor, dass dem Kunden vor der Initiierung des Zahlungsvorgangs eine Auswahltaste angezeigt wird, mittels derer er seinen Wunsch nach Auswahl mitteilen kann. Wird die Taste gedrückt, erfolgt nach Einschub oder Tap der Karte eine Listenanzeige mit den möglichen Verfahren. Hier kann der Zahler seine Auswahl vornehmen. Wird die Taste nicht gedrückt und der Zahlvorgang durch Einschub oder Tap der Karte gestartet, erfolgt die Abwicklung wie bisher nach der Voreinstellung des Händlers. Im Vorfeld wird der Kunde mittels Kundenhinweis informiert und kann eine Entscheidung treffen, ob er die Auswahltaste drückt. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass sowohl der Verordnung entsprochen wird und gleichzeitig auch die Checkout-Prozesse an der Kasse nicht gestört werden. Denn nur den Kunden wird die Auswahlliste angezeigt, die zuvor ausdrücklich diesen Wunsch durch Tastendruck geäußert haben.
Derzeit befindet sich die technische Umsetzung in der Testphase bei den Netzbetreibern. Diese werden in Kürze auf die Händler zugehen und mit ihnen das notwendige Software-Update abstimmen. Tatsächlich sind allerdings einige Geräte nicht update-fähig und müssten ausgetauscht werden. Vor dem Hintergrund, dass die Verordnung eigentlich schon gültig ist, ist der damit verbundene Zeitaufwand problematisch. Auch in den bestehenden Terminals kann eine Option freigeschaltet werden, bei der dann allerdings immer eine Auswahlliste angezeigt wird. Damit ist dann aber das Zusammenspiel mit ELV und gegebenfalls der Kassenanbindung nicht gesichert. Zudem müsste sich der Händler praktisch in jedem Falle mit der Ratlosigkeit und Verwirrung des Kunden auseinandersetzen, der nicht weiß, worum es geht.
Fotos (1): Verifone
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