Staatliche Abgaben treiben Strompreise | stores+shops

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Foto: Fotolia/M.Schuppich

Staatliche Abgaben treiben Strompreise

Das EHI Retail Institute hat untersucht, wie stark die Energiepreise die Einzelhandelsunternehmen belasten. Mit durchschnittlich 1,28 Prozent vom Nettoumsatz sind die Energiekosten der drittgrößte Kostenblock im Einzelhandel. Die befragten Händler rechnen mit weiteren Preissteigerungen vor allem durch die staatlichen Abgaben.

Nachdem die Energiekosten in den zurück-
liegenden Jahren nur einen Weg kannten, nämlich den nach oben, hat die Mehrheit der im Rahmen des EHI Energie-Monitor 2012 befragten Händler für 2012 im Vergleich zum Vorjahr stabile Energiekosten zu verzeichnen. In diesem Jahr und in den folgenden wird sich das aber ändern. Die Unternehmen rechnen mit erheblich steigenden Kosten. Die Tatsache, dass die Energiekosten in 2012 konstant geblieben sind, liegt insbesondere an der nur minimalen Erhöhung der EEG-Umlage von 3,53 Cent/kWh im Jahr 2011 auf 3,59 Cent/kWh im Jahr 2012. Ein weiterer Faktor, der die Situation vorteilhaft beeinflusste, war der sehr günstige Einkaufspreis für Strom im Jahr 2012.

Der spezifische Preis, den der Einzelhandel 2012 im Schnitt für eine Kilowattstunde Strom aufwenden musste, betrug 14,38 Cent/kWh. Dabei handelt es sich um den Nettopreis inklusive aller staatlichen Abgaben. Für 2013 rechnen die Händler aufgrund der gestiegenen Abgaben mit einem Strompreis von ca. 16 Cent/kWh. Aus Sicht der befragten Händler ist der Staat der größte Preistreiber der Energiekosten. Der Anteil der staatlichen Abgaben (EEG-,
KWKG-Umlage, Konzessionsabgaben, Netznutzungsentgelte etc.), auf die kein Einfluss genommen werden kann, beträgt mittlerweile fast 50 Prozent des Preises. Insbesondere die Entwicklung der
EEG-Umlage schlägt mit steigenden Beträgen zu Buche.

Die durchschnittlichen Stromkosten der befragten Lebensmittelhändler betragen 1,73 Prozent vom Nettoumsatz. Bei einem Nettoumsatz des Lebensmittelhandels von 130 Mrd. Euro p.a. liegen die Stromkosten im Food-Handel somit bei 2,25 Mrd. Euro in 2013. Die Nonfood-Händler haben einen geringeren Anteil der Stromkosten am Umsatz zu verzeichnen, der im Schnitt 1,06 Prozent beträgt. Bei einem Nettoumsatz von 243 Mrd. Euro p.a. müssen die Nonfood-Händler in 2013 somit die Stromkosten in Höhe von 2,57 Mrd. Euro aufwenden.

Der drittgrößte Kostenblock

Aus dem Ausbau von Offshore-Windkraftwerken werden sich ebenfalls Zusatzbelastungen für die Verbraucher ergeben.

Aus dem Ausbau von Offshore-Windkraftwerken werden sich ebenfalls Zusatzbelastungen für die Verbraucher ergeben.

Bei einer Aufteilung des Einzelhandels in ein Drittel Lebensmittel und zwei Drittel Nonfood-Handel ergibt sich damit für 2013 eine Stromkostenbelastung über alle Branchen hinweg von 1,28 Prozent vom Nettoumsatz bei Gesamtstromkosten von 4,82 Mrd. Euro im gesamten Einzelhandel. Die Energiekosten sind damit hinter Personal und Mieten der drittgrößte Kostenblock bei der Mehrheit der befragten Unternehmen.

Obwohl die Händler als Folge des günstigen Einkaufspreises ihren Strombedarf für die Jahre 2013, 2014 und teilweise auch schon für 2015 zu Festpreisen mittelfristig gedeckt haben, rechnen die Unternehmen mit erheblich steigenden Energiekosten innerhalb der nächsten zwei Jahre. Der erwartete Anstieg beläuft sich auf 11,4 Prozent. Der Hauptgrund hierfür ist die EEG-Umlage, die für 2013 um 47 Prozent auf das Rekordniveau von knapp 5,277 Cent/kWh steigt.

Seit 2002 hat der Einzelhandel insgesamt über 6 Mrd. Euro für die EEG-Umlage bezahlt, davon entfallen knapp 3 Mrd. auf den Food-Handel und 3,3 Mrd. auf den Nonfood-Handel. Die Mehrbelastung durch die EEG-Umlage in 2013 entspricht etwa 16.000 Vollzeitstellen, die im Einzelhandel geschaffen werden könnten.

Zusätzlich zur EEG-Umlage sind in 2013 auch die anderen staatlichen Abgaben gestiegen. Zum einen wurde Ende November 2012 die Neuregelung zum Ausbau von Offshore-Windkraftwerken beschlossen. Darin wird die Haftung der Netzbetreiber festgelegt, wenn Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig ans Netz gehen. Anlagenbetreiber können dann einen Entschädigungsanspruch gegen den anbindungsverpflichteten Übertragungs-
netzbetreiber geltend machen. Zu einem Teil werden die Entschädigungen für fehlende Anschlüsse von Offshore-Windparks auf den Strompreis umgelegt. Auf die Endverbraucher kommen damit ab 2013 Zusatzbelastungen von 0,25 Cent/kWh zu. Die weiteren Belastungen, die von den Endverbrauchern getragen werden müssten sind:

  • Erhöhung der KWKG-Umlage von 0,002 Ct/kWh auf 0,126 Ct/kWh,
  • Erhöhung nach § 19 StromNEV um 0,178 Ct/kWh auf 0,329 Ct/kWh,
  • Erhöhung der Netznutzungsentgelte im Schnitt von 10 Prozent.

Dadurch gerät der Einzelhandel gleich zweifach unter Druck: Zum einen sieht er sich selbst steigenden Energiekosten gegenüber, zum anderen muss er eine Konsumzurückhaltung seiner Kunden verkraften, denen durch die steigenden Energiepreise aktuell Kaufkraft entzogen wird. Nach unterschiedlichen Berechnungen werden sich die Energiekosten durch die höheren Umlagen für einen durchschnittlichen Haushalt um ca. 100 bis 150 Euro pro Jahr erhöhen.

Fotos (2): Fotolia

Autoren: Michael Gerling und Ljiljana Rakita

Kontakt: rakita@ehi.org

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