Rewe: Einführung des digitalen Kassenbons in der Rewe App | stores+shops

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Der digitale Kassenbon von Rewe.
Foto: Rewe

Rewe: Einführung des digitalen Kassenbons in der Rewe App

Ab sofort können sich alle Kund:innen in der Rewe-App für den digitalen Kassenzettel anmelden und so bei jedem Einkauf Papier sparen.

Erst hat Rewe den Papierprospekt abgeschafft, jetzt folgt der Kassenbon. Mit der Integration in die App will der Einzelhändler die Aktivierung des eBons für die Kundschaft so einfach wie möglich gestalten und den Papierverbrauch reduzieren, wie Rewe erklärt. Denn oft landet der Kassenbon nach dem Bezahlen direkt im Papierkorb und kann nicht als Altpapier recycelt werden, da es sich bei dem Papier um ein spezielles Thermopapier handelt.

Wie viel Ressourceneinsparung durch den neuen eBon möglich ist, hat Rewe an einem Beispiel errechnet: Wenn nur zehn Prozent aller Kund:innen bei Rewe elektronische statt Papierbons bekämen, könnten jährlich rund 47.000 km Bonpapier eingespart werden, wie Rewe erklärt.

Die Idee des digitalen Kassenbons ist aber nicht ganz neu. Vor allem in Kombination mit der Payback-Funktion hatten Kund:innen bereits Zugang zu einer solchen Bon-Variante. Neu ist jedoch die Registrierung für den digitalen Kassenbon über die Rewe-App. Durch die neue App-Funktion ändert sich für Kund:innen, die bereits heute einen digitalen Kassenbon erhalten, nichts am Kassenvorgang.

Und so funktioniert es

Kund:innen können sich in ihrem Konto in der Rewe-App unter „Meine Einkäufe“ für den eBon registrieren. Ob ein:e Nutzer:in den eBon aktiviert hat, wird beim Scannen des App-QR-Codes an der Kasse automatisch erkannt. Der eBon wird generiert und per E-Mail an die Kund:innen versendet. Er wird im Rewe-Kund:innenkonto, im Web und in der App gespeichert. Die Nutzer:innen des eBons haben somit jederzeit einen Überblick über ihre Einkäufe der letzten drei Jahre. Danach werden die Daten vom Server gelöscht.

Ausnahmen

Wie Rewe erklärt, ist für Produkte, die an der Kasse gewogen werden müssen, aus rechtlichen Gründen der Ausdruck eines Bons zwingend erforderlich. Auf diesem so genannten “Mini-Bon für gewogene Ware” sind nur die Artikel aufgeführt, die gewogen wurden. Den vollständigen Kassenbon erhalten die Verbraucher:innen wie gewohnt per E-Mail und hinterlegt ihn im persönlichen Rewe-Konto.

Kassenbelege mit Aktivierungsinformationen, wie z.B. Prepaid-Guthaben, werden ebenfalls nicht elektronisch übermittelt, so dass eine Aufladung mittels eBon nicht möglich ist. Für diese Aktivierungsinformationen wird laut Rewe weiterhin ein Papierbeleg erstellt.

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