„Verkohlte Schaufensterpuppen und Regalbretter liegen auf dem Bürgersteig vor dem Geschäft. Dazwischen ein paar Socken und etwas, das wohl mal ein weißes Oberhemd war.“ So beschreibt die Düsseldorfer „Rheinische Post“ in ihrer Ausgabe vom 20. Dezember 2016 die Auswirkungen dessen, was in der Nacht zuvor passiert war. Das Ladenlokal des traditionsreichen Herrenausstatters Schäffner war komplett ausgebrannt.
Langwierige Ermittlungen folgten, bis ein Stück blankes Kabel einer Weihnachts-Lichterkette als Ursache ausgemacht wurde. Erst im Februar dieses Jahres konnten Inhaber Matthias Pfeiffer und sein Team am alten Standort Wiedereröffnung feiern – immerhin. Auch der Rewe-Supermarkt an der Hubert-Prott-Straße in Frechen bei Köln, der im Juni bis auf die Grundmauern niederbrannte, soll wieder aufgebaut werden.
Wenn wie in den genannten Fällen keine Menschen zu Schaden gekommen sind und der Versicherungsschutz weitgehend greift, kann noch von Glück im Unglück gesprochen werden. Ein Brand kann existenzielle Auswirkungen haben.
Hinzu kommen Umsatzverlust und das Abwandern von Kunden oder Mitarbeitern. Eine umfassende Brandschutz-Prävention ist also sehr wichtig, auch wenn es keine hundertprozentige Sicherheit geben kann.
Achtung Elektrogeräte
„Vielfach sind Brände in Handelsbetrieben auf Nichtbeachtung der einfachsten Gebote des Brandschutzes zurückzuführen“, so steht es in dem Leitfaden „Brandschutz im Handel“ der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, der im Internet zum kostenlosen Download bereitsteht. Die Missachtung von Rauchverboten zählt dazu, das unsachgemäße Entleeren von Aschenbechern, das Nichtausschalten von Elektrogeräten etc.
Elektrizität ist die häufigste Schadensursache bei Bränden in Immobilien, meldet das Prüfunternehmen DPS und verweist darauf, dass es spezielle Prüfverfahren wie etwa die Isolationsmessung gibt, die im Idealfall nicht nur bei Inbetriebnahme der Anlage erfolgen sollte, sondern regelmäßig. „Dabei wird getestet, ob eine Leitung oder ein Kabel noch über genügend Isolierung verfügt“, sagt DPS-Geschäftsführer Ulrich Püttmann.
Matthias Pfeiffer von Schäffner konnte seiner Versicherung nachweisen, dass er regelmäßig in neue Lichterketten investiert hatte, die ja als kritisch bekannt sind. Er ist nun noch vorsichtiger geworden und hat u.a. seine Dekorateurin instruiert, möglichst mit batteriebetriebener Beleuchtung in den Schaufenstern zu arbeiten oder verstärkt Alternativen zu Licht einzusetzen, beispielsweise leuchtende Farben mit Fernwirkung.
Bauliche Maßnahmen
Die erforderlichen Maßnahmen des Brandschutzes sind vor allem im Baurecht der Bundesländer verankert. Es geht darum, im Brandfall eine Gefährdung des Bauwerks zu verhindern und einer schnellen Brandausdehnung entgegenzuwirken, vor allem aber die Flucht bzw. Rettung von Personen zu ermöglichen. Auf die Wahl der Baustoffe ist ebenso zu achten wie darauf, dass Räume mit erhöhter Brandgefahr abgetrennt sowie größere Flächen in einzelne Brandabschnitte unterteilt sind.
Besondere Anforderungen gelten für Kabeldurchführungen. Lüftungskanäle müssen mit automatisch schließenden Feuerschutzklappen versehen sein. Zum baulichen Brandschutz zählen auch Rettungswege sowie feuersichere Treppenhäuser und Notausgänge, die zudem ordnungsgemäß gekennzeichnet sein müssen. Organisatorischer Brandschutz (siehe Kasten) wiederum bedeutet, die Fluchtwege auch im laufenden Betrieb freizuhalten und nicht zu verengen.
Und natürlich spielt der anlagentechnische Brandschutz (siehe Interview) eine zentrale Rolle, dessen Spektrum von Brandmelde- bis zu Wasserlöschanlagen in Form mechanischer und elektronischer Geräte reicht und sich stetig weiterentwickelt.
Telenot Electronic zum Beispiel stellte gerade ein neues, vernetztes und VdS-anerkanntes Brandmeldesystem vor, das nicht nur Rauch, Wärme und CO2 detektiert, sondern auch laut Hersteller Diagnosen liefern kann und über eine automatische Lernfunktion verfügt. Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, Luftströmung und Temperatur werden bei der Erkennung von Gefahrensituationen berücksichtigt. Darüber hinaus gilt es, nicht nur zuverlässig zu alarmieren, sondern auch Fehlalarme zu vermeiden.
Brandschutz: Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Brandentstehung vorbeugen (z.B. ausreichend Abstand von Leuchten/Strahlern zu brennbaren Stoffen)
- Vorsorge für Menschenrettung treffen
- Vorsorge für Brandbekämpfung treffen Brandschutzordnung erstellen
- Flucht- und Rettungsplan aufstellen
- Feuerwehrplan anfertigen
- Brandschutzübungen durchführen
- Brandschutzhelfer bestellen
- Brandschutzbeauftragten bestellen (ab 2.000 qm Verkaufsfläche meist vorgeschrieben
Quelle: „Brandschutz im Handel“, Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHV)
Feuerschutzklappen versehen sein. Zum baulichen Brandschutz zählen auch Rettungswege sowie feuersichere Treppenhäuser und Notausgänge, die zudem ordnungsgemäß gekennzeichnet sein müssen. Organisatorischer Brandschutz (siehe Kasten) wiederum bedeutet, die Fluchtwege auch im laufenden Betrieb freizuhalten und nicht zu verengen.
Und natürlich spielt der anlagentechnische Brandschutz eine zentrale Rolle, dessen Spektrum von Brandmelde- bis zu Wasserlöschanlagen in Form mechanischer und elektronischer Geräte reicht und sich stetig weiterentwickelt.
Telenot Electronic zum Beispiel stellte gerade ein neues, vernetztes und VdS-anerkanntes Brandmeldesystem vor, das nicht nur Rauch, Wärme und CO2 detektiert, sondern auch laut Hersteller Diagnosen liefern kann und über eine automatische Lernfunktion verfügt. Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, Luftströmung und Temperatur werden bei der Erkennung von Gefahrensituationen berücksichtigt. Darüber hinaus gilt es, nicht nur zuverlässig zu alarmieren, sondern auch Fehlalarme zu vermeiden.