PSD3: Neue Zahlungsregulierung ab 2026 | stores+shops

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Die aktuell geltende Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“ soll EU-weit für einheitliche Bedingungen der Payment-Dienstleister sorgen.
Foto: AboutLife/stock.adobe.com

PSD3: Neue Zahlungsregulierung ab 2026

Die EU plant eine Reform der aktuellen Zahlungsregulierung (PSD2). Diese wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten. Was haben Händler von der PSD3 bzw. PSR zu erwarten?

Die EU sieht vor, dass Cashback zukünftig vereinfacht werden soll. Händler dürfen dann, ohne dass Kund:innen etwas gekauft haben, Cash an der Ladenkasse auszahlen, limitiert auf 50 Euro. Die EU verspricht sich davon vor allem eine bessere Versorgung mit Bargeld im ländlichen Bereich. Bei Gutscheinkarten bleibt währenddessen wohl alles wie gehabt. Es wird weiterhin Gutscheine geben, die nur innerhalb desselben Brands oder nur für bestimmte Produktgruppen (Tankgutscheine) eingesetzt werden können. Diese können Händler also zukünftig auch weiter selbst oder über einen Dienstleister ausgeben. Sie benötigen dafür keine Erlaubnis der Bafin. Das gilt u. a. auch für die sogenannte SocialCard für Asylbewerber. Weiterhin wird es einfach regulierte Gutscheine geben, die zwar reguliertes E-Geld sind, für die aber auf eine geldwäscherechtliche Identifizierung verzichtet werden kann. Dies wird sich voraussichtlich ab Mitte 2027 ändern, wenn die neue EU-Geldwäsche-Verordnung in Kraft tritt.

Strengere Regeln

In Sachen Surcharging beabsichtigt die EU allerdings – entgegen den Wünschen der nationalen und europäischen Händler-Verbände –, das Verbot auszuweiten.Dies soll zukünftig nicht nur für interchangeregulierte Kreditkarten und SEPA-Zahlungen gelten, sondern für alle Überweisungen und Lastschriften. Also bspw. auch für Paypal-Zahlungen. Gleichzeitig sollen Zahlungsdienstleister die Freiheit der Händler ansonsten nicht beschränken dürfen: d. h. sie dürfen sonstige lenkende Maßnahmen für Zahlungsmittel nicht verbieten, etwa Aufforderungen an Kunden oder Angebote von Reduktionen.

Open Accounts soll derweil weiter gefördert werden. Die PSR sieht eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten vor.

Authentifizierung notwendig

Die Einführung der starken Kundenauthentifizierung in 2019 war für Händler nicht ganz einfach. Die PSR will den Status quo erhalten. Allerdings ist 2025 eine Diskussion über die Ausnahmeregelungen zu erwarten; es kursieren bereits Vorschläge für die Ausweitung der Ausnahmen für kontaktloses Bezahlen, für Online- und für Automatenzahlungen. Änderungen wird es für Mail Order Telephone Order (MOTO)-Transaktionen geben; hier muss die Industrie eine Art der Authentifizierung einführen. Für vulnerable Gruppen sollen Zahlungsdienstleister vereinfachte Authentifizierungsverfahren anbieten. Eine gravierende Änderung zeichnet sich für Abo-Zahlungen (und andere sog. merchant initiated transactions) ab: Hier schlägt die neue Verordnung ein achtwöchiges Rückerstattungsrecht (analog der Lastschrift) vor.

Auch wenn man die neue Regulierung eher als Finetuning bezeichnen kann, enthält sie einige für Händler wichtige Neuerungen. Hier gilt es, sich frühzeitig darauf einzustellen.

Dr. Matthias Terlau ist auf Zahlungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt der Wirtschaftskanzlei Görg.

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