Am 19. Mai 2015 wurde die sogenannte Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge veröffentlicht und ist am 8. Juni 2015 in Kraft getreten. Damit ergeben sich Änderungen in den Entgeltstrukturen der wesentlichen Kartenzahlungsverfahren. Die wichtigste Änderung: ab dem 9. Dezember 2015 werden die sogenannten Interbankenentgelte für viele Karten auf einen maximalen Betrag gedeckelt. Für Debitkarten werden maximal 0,2 Prozent des Einkaufsbetrages gelten, für Kreditkarten sind es 0,3 Prozent.
Von der Verordnung betroffen ist damit auch das deutsche Debit-Verfahren Girocard (ehemals als Electronic Cash oder EC-Cash bezeichnet). Es fällt künftig unter die Deckelung von maximal 0,2 Prozent je Transaktion. Da auf das Verfahren keine weiteren Systemkosten wie zum Beispiel Scheme-Fees anfallen, müssen zum Stichtag alle Autorisierungsentgelte unter diesem Betrag liegen. Allerdings dürfen die Netzbetreiber für ihre Funktion als sogenannter Händlerkonzentrator ein Service-Entgelt aufschlagen. Dieses muss allerdings gesondert ausgewiesen werden. Ebenso bleiben die Entgelte für die Transaktionsabwicklung und Terminalmiete unberührt, die ebenfalls der Netzbetreiber in Rechnung stellt.
Insbesondere Kleinbetragszahlungen werden nun attraktiver.
Ulrich BinnebößelDie meisten Unternehmen sind über einen Händlerkonzentrator am System angeschlossen. Dieser verhandelt mit den entsprechenden Kartenherausgebern (die sich ebenfalls zu Konzentratoren zusammenschließen) individuell festgelegte Autorisierungsentgelte für seine Kunden. Nachdem das Bundeskartellamt im vergangenen Jahr diese Änderung des bisher zentral festgelegten Preismodells (ehemals 0,3 Prozent des Umsatzes sowie mindestens 8 Cent) durchgesetzt hatte, wurden seit November 2014 deutlich niedrigere Entgelte verhandelt, die für mittelständische Händler in der Regel zwischen 0,25 und 0,28 Prozent bei durchschnittlichen Mindestentgelten von 5 Cent lagen. Einige Konzentratoren verlangten für ihre Verhandlungsbemühungen zudem ein Service-Entgelt.
Deutlich niedrigere Entgelte
Mit der Umsetzung der Verordnung gehören Autorisierungsentgelte von mehr als 0,2 Prozent der Vergangenheit an. Gleichzeitig hat das Bundeskartellamt darauf hingewiesen und will dies auch kontrollieren, dass innerhalb des neuen gesetzlichen Rahmens die Verhandlungen über das Autorisierungsentgelt fortgeführt werden. Die Entgelte für die Autorisierung durch den Kartenherausgeber müssen also mit Wirkung vom 9. Dezember neu verhandelt werden, falls nicht bereits geringere Entgelte vereinbart waren (könnte eventuell für Mineralölwirtschaft oder Großkonzerne zutreffen). Die Aufschlüsselung der einzelnen verhandelten Entgelte muss künftig in den Abrechnungen transparent und detailliert erfolgen, solange der Händler nicht ausdrücklich auf diese Option verzichtet.
Derzeit verhandeln die Netzbetreiber bzw. Händlerkonzentratoren die künftigen Entgelte mit der Kreditwirtschaft. Mit Wirkung vom 9. Dezember sollten diese Verhandlungen abgeschlossen sein und den angeschlossenen Händlern kommuniziert werden. Eine weitere Änderung der gesetzlichen Grundlagen sieht vor, dass der Händler vom Kunden künftig für die Nutzung der Girocard-Zahlung keinen Aufpreis bzw. ein gesondertes Entgelt verlangen darf.
Kartenkosten werden transparent
Für Händler mit Girocard-Akzeptanz sind im Vergleich zu November 2014 ab Dezember 2015 nochmals günstigere Kosten zu erwarten. Es sollte darauf geachtet werden, dass die weiteren Kostenfaktoren wie Abwicklung, Terminal und eventuell Service-Entgelt gleich bleiben. Dann sollte ein deutlicher Kostenvorteil entstehen. Insbesondere ist den Banken die Erhebung eines Mindestentgeltes für eine Autorisierungsabfrage nicht mehr gestattet. Dies hat für Kleinbetragszahlungen unter 5 Euro deutlich niedrigere Kosten zur Folge, Autorisierungsentgelte können damit auch unter einem Cent liegen. Die Verpflichtung zur Aufschlüsselung der einzelnen Kostenblöcke macht die Kosten für einzelne Karten transparent. Dies könnte viele Händler, die heute noch kein Zahlungsterminal besitzen, davon überzeugen, nun in die Kartenzahlung einzusteigen. Insbesondere Kleinbetragszahlungen werden nun attraktiver. Die bislang eher im Graubereich exerzierte Akzeptanz von EC-Karten erst ab einem Mindesteinkaufsbetrag dürfte damit der Vergangenheit angehören.
Fotos: DSGV (1), Ulrich Binnebößel (1)
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