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Foto: Fotolia / Coloures-pic

HDE informiert über Energieaudits

Nach der Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) vom 6. März 2015 hat der HDE mit dem BGA am 26. März zu einer Informations-Veranstaltung eingeladen. Thema: Die Auswirkungen der künftigen Energieauditpflicht für Handelsunternehmen. Dieser Beitrag zeigt, welche anfänglich befürchtete Pflicht entfällt.

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hat der HDE einige branchenrelevante Änderungsvorschläge eingebracht, die sich nun auch größtenteils im Gesetz wiederfinden. Der größte Erfolg für den Einzelhandel ist hierbei die Aufnahme des sogenannten Multisite-Verfahrens. Das Verfahren bietet Filialunternehmen mit vielen gleichartigen Standorten die Möglichkeit, der Auditpflicht durch die Bildung repräsentativer Stichproben nachzukommen. Somit entfällt die anfänglich befürchtete Pflicht, an jedem einzelnen Filialstandort ein Energieaudit durchführen zu lassen.

Im ersten Fachvortrag der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH), der bei der Informations-Veranstaltung in Köln die rechtlichen Rahmenbedingungen der neuen Gesetzeslage skizzierte, war von besonderem Interesse, welche Unternehmen zum Kreis der Verpflichteten zählen. Eine Verpflichtung zum Energieaudit besteht nicht, wenn das Unternehmen nach EU-Definition als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft wird. Der Energierechts-Spezialist erläuterte daher die rechtlichen Prüfverfahren zur Feststellung der Unternehmensgröße. In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die korrekte Abgrenzung der Unternehmensgröße unter Berücksichtigung aller möglichen Partner- und Beteiligungskonstellationen in vielen Fällen eine recht komplizierte Aufgabe darstellt und dadurch oftmals auch kleine Unternehmen in die Auditpflicht mit einbezogen werden.

Im Anschluss stellte der TÜV Rheinland zunächst das konkrete praktische Vorgehen bei einem Energieaudit nach DIN EN 16247-1 und dann die Grundlagen einer Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 vor. Während das Energieaudit vom Vorgehen her mit einer Energieberatung verglichen werden kann, handelt es sich bei der ISO 50001 um ein prozessorientiertes, langfristiges und an überprüfbaren Zielen ausgerichtetes Managementsystem.

Belegbare Energieeinspar-Erfolge

Die Metro AG stellte das unternehmenseigene Energiemanagementsystem vor und zeigte praktische Beispiele für die hierdurch bereits erkannten und erfolgreich genutzten Energieeinspar-Potenziale. Es wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass Energiemanagementsysteme im praktischen Einsatz nicht nur Verwaltungsaufwand bedeuten, sondern bei richtiger Anwendung auch zu belegbaren Einspar-Erfolgen führen können. Die Metro AG hat auch schon in einigen Teilen der Unternehmensgruppe Erfahrungen mit der ISO 50001 gesammelt. Der Vortrag machte deutlich, dass ein von der Unternehmensleitung gewolltes und konsequent umgesetztes Energiemanagementsystem bei richtiger Anwendung auch große Chancen für Handelsunternehmen bieten kann.

Nach einer abschließenden Diskussion wurde auf das Merkblatt für Energieaudits nach EDL-G des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hingewiesen, welches in Kürze veröffentlicht wird.

Foto: Fotolia / Coloures-pic

Nützliche Adressen zu Energieaudits bzw. EDL-G

BAFA-Merkblatt für Energieaudits nach EDL-G (noch kein Link zum endgültigen Merkblatt): www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/konsultation_merkblatt/merkblattentwurf_fuer_energieaudits_nach_dem_edl-g.pdf 

Handelsspezifische Fragen zum EDL-G (RA Lars Reimann): www.einzelhandel.de/index.php/themeninhalte/umwelt-energie

Hilfe bei der Einführung von Energiemanagementsystemen: www.modeem.de  

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