Handelsunternehmen, die im Rahmen einer Sanierung LED-Beleuchtung in ihren Stores installierten, mussten die Kosten dafür zuletzt aus eigener Tasche zahlen. Jetzt gibt es ein neues Programm – „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) –, in dem alle Maßnahmen zur Gebäudesanierung von Nichtwohngebäuden gebündelt wurden. Die Umsetzung erfolgt seit Januar dieses Jahres durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Der Staat fördert die Anschaffungs- und Einbaukosten mit 20 Prozent sowie eine Baubegleitung und/oder eine Fachplanung mit 50 Prozent der Investitionssumme, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Im Rahmen einer De-Minimis- Regelung ist dabei auch kein Nachweis über schon erhaltene Förderung nötig. Sinnvoll für die Förderung sind laut Energieexperte Ecogreen Projekte ab 20.000 Euro Nettoinvestition inklusive Montage und Nebenarbeiten.
Das sind die Anforderungen
Bewilligt wird mit dieser Fördermaßnahme der Einbau von Beleuchtungssystemen mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt (und schließt damit Retrofitleuchten aus). Verbaut werden dürfen nur Lichtbandleuchten mit einer Lichtausbeute von 140 lm/W. Für alle anderen Leuchten gilt der Wert 120 lm/W.
Zudem muss der Lichtstromerhalt der LED-Leuchten mindestens 80 Prozent bei 50.000 Betriebsstunden oder 90 Prozent bei 16.000 Betriebsstunden betragen. Händler können dabei einen Komplettaustausch ihrer Leuchten gegen LED beantragen, auch die Kosten für sonstige erforderliche Nebenarbeiten, Komponenten sowie die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts werden bezuschusst. Darunter fallen unter anderem tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerungssysteme von Beleuchtungsanlagen.
Projektbeschreibung
Vorgeschrieben ist in jedem Fall die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten für eine sogenannte technische Projektbeschreibung, in der die zu beantragende Maßnahme erläutert wird. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Förderanträge sind von den Händlern direkt beim BAFA (http://bafa.de/beg) einzureichen.
Sinnvoll ist eine Antragstellung mindestens fünf Monate vor Beginn der geplanten Sanierung der Leuchtenanlage. Die Dauer der Befristung beträgt 24 Monate ab dem Zugang des Bewilligungsbescheids.