Die Strompreise an der Börse schwanken stark. Im August kostete eine Kilowattstunde auf dem Day-Ahead-Markt zwischen +30 und -6 Cent. Im Durchschnitt lag der Börsenstrompreis damit bei 8,20 Cent/kWh, 68 Stunden lang war er negativ. Unterm Strich war es ein eher günstiger Monat für viele Stromkund:innen mit einem dynamischen Tarif – auch wenn sie neben dem reinen Beschaffungspreis eine Marge für ihren Anbieter sowie Steuern, Netzentgelte, Umlagen und Abgaben zahlen mussten.
Voraussetzung: Ihr Energiemanagementsystem erlaubte keinen ungeregelten Stromverbrauch, sondern berücksichtigte die täglich gegen 14 Uhr für den Folgetag kommunizierte Preiskurve. Angeboten werden solche dynamischen Stromtarife schon heute von Energieversorgern mit mehr als 100.000 Kund:innen wie Vattenfall und Eon sowie von einigen überregionalen Anbietern wie 1Komma5°, Tibber, Octopus Energy, Rabot Charge oder Awattar. Ab 2025 müssen alle Stromanbieter solche Tarife im Portfolio haben. Ab April 2025 sollen nach Plänen der Bundesnetzagentur auch die Netzentgelte zeitvariabel sein. Der Gesetzgeber will damit vor allem Lastspitzen im Netz glätten.
Batteriespeicher
Stromkund:innen wiederum können so ihre Kosten senken – wenn sie über Smart Meter oder eine registrierende Leistungsmessung verfügen und den Strombezug aus dem Netz zumindest in Teilen flexibel gestalten können. Für diese Flexibilität gibt es mehr Möglichkeiten als das Abschalten von Verbrauchern. Eine Option sind Batteriespeicher. Wichtig in diesem Zusammenhang ist eine regulatorische Änderung, die für Betreiber von PV-Anlagen interessant ist: Seit der Verabschiedung des „Solarpaket 1“ ist es amtlich, dass sie ihre Speicher zumindest in den Wintermonaten zum Laden von günstigem Netzstrom nutzen können, ohne im Sommer den Anspruch auf die Einspeisevergütung zu verlieren – bisher galten Speicher nur als EEG-Anlage, wenn sie ausschließlich mit erneuerbarer Energie geladen wurden. Kund:innen ohne Solaranlage können Speicher ohnehin für Netzstrom nutzen.
Auch im Gewerbebereich gibt es flexible Verbraucher. Bei Wärmepumpen beispielsweise lassen sich mit Pufferspeichern Wärmeerzeugung und -verbrauch entkoppeln, bei nichtöffentlichen Ladestationen Tiefpreisphasen nutzen. Diverse Energiemanagementsysteme können bereits anbieterunabhängig dynamische Stromtarife verarbeiten. Angesichts der Erlösmöglichkeiten arbeiten etliche Anbieter daran, den Bezug von Netzstrom nicht nur über Day-Ahead- Preise zu optimieren, sondern auch am Intraday-Markt. Gerade in Kombination mit Speichern eröffnet der Faktor Zeit so weiteren Spielraum für eine möglichst kostengünstige Beschaffung.
Paradigmenwechsel
Es ist ein kleiner Paradigmenwechsel, der sich gerade mit Blick auf Batteriespeicher vollzieht. Bislang wurden sie primär dafür installiert, möglichst viel des auf dem Dach produzierten Solarstroms selbst zu verbrauchen. Mit Blick auf die Stromkosten kann das jedoch ungünstig sein. Denn die klassische Eigenverbrauchsoptimierung verschiebt den überschüssigen Solarstrom in die Batterie, von wo er in der Regel direkt wieder abgerufen wird, sobald die Erzeugung der Solaranlage nicht mehr ausreicht.
Bei einem dynamischen Stromtarif reagiert das Energiemanagementsystem hingegen auf die Marktpreise und passt den Batteriebetrieb entsprechend an: Das Entladen wird bis in die Stunden mit den höchsten Strompreisen verzögert, das Beladen freier Kapazitäten aus dem Netz erfolgt in den günstigsten Stunden. Allerdings müssen die Speicher bei dieser Nutzung wahrscheinlich größer als bislang ausgelegt werden, da der Strombedarf als Kriterium relevanter wird.
Lohnt sich die Investition? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Immerhin haben sich im Schnitt die Kosten für Stromspeicher in den letzten drei Jahren fast halbiert, und je höher die Speicherkapazität, desto geringer der Preis je Kilowattstunde. Viele Anbieter sehen in der Kombination mit dynamischen Stromtarifen einen Innovationssprung zur nächsten Generation der Eigenverbrauchsoptimierung: Der Batteriespeicher bietet nicht länger nur eine Verlängerung des Solarstromverbrauchs vor dem Netzbezug, sondern wird zum Puffer zwischen dem lokalen Stromverbrauch und dem Energiemarkt.
Bessere Bedingungen
Um den weiteren Zubau von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern zu beschleunigen, hat der Gesetzgeber unter anderem mit dem „Solarpaket 1“ den rechtlichen Rahmen verändert. Einige Punkte sind besonders für Gewerbedächer wichtig. Der Einspeisetarif für Dachanlagen zwischen 40 und 750 kW wurde um 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Ab 2026 soll zudem das Ausschreibungsvolumen für Dachanlagen auf jährlich 2,3 GW steigen, allerdings sinkt die Bagatellgrenze für Ausschreibungen von 1 MW auf 750 kW.
Die Pflicht zur Direktvermarktung bei gewerblichen Dachanlagen wurde flexibler gestaltet. Bestandsanlagen bis zu einer Leistung unter 200 kW können ihren überschüssigen Solarstrom alternativ ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an die Netzbetreiber abgeben. Anlagen, die bis Ende 2025 in Betrieb gehen, können für diese „unentgeltliche Abnahme“ sogar eine installierte Leistung von unter 400 kW haben. Ein Anlagenzertifikat muss erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW vorgelegt werden; bisher lag die Grenze bei 135 kW. Das bislang nur für Freiflächenanlagen mögliche Repowering wurde auf Photovoltaik-Dachanlagen ausgeweitet. Die „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ erleichtert und entbürokratisiert die Lieferung von Solarstrom an Wohn- oder Gewerbemieter.
Besondere Anlagen
Zudem können Nebenanlagen der Gebäude zur Installation der Photovoltaik-Anlagen sowie Speicher zur Zwischenspeicherung des Stroms genutzt werden. Photovoltaik-Mieterstrom auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen ist förderfähig, solange keine Durchleitung des Solarstroms durchs öffentliche Netz erfolgt. Mehrere Dachanlagen hinter verschiedenen Netzanschlusspunkten können dafür zusammengefasst werden.
Freiflächen-Ausschreibungen haben nun ein eigenes Untersegment für „besondere Photovoltaik-Anlagen“ wie Parkplatz-PV. Sie erhalten einen eigenen Höchstwert in den Ausschreibungen von 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für Speicher wird eine flexible Nutzung erlaubt, also ein Multi-Use-Betrieb, um die Speicher auch für den Handel mit Netzstrom nutzen zu können. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass nur der Strom aus erneuerbarer Erzeugung die Förderung erhält. Das zurzeit diskutierte Jahressteuergesetz 2024 sieht vor, die für die Anwendung der Steuerbefreiung zulässige Photovoltaik-Bruttoleistung ab 2025 von 15 auf 30 kW je Wohn- oder Gewerbeeinheit zu erhöhen.