Corona-Krise: Energieoptimierung als Chance | stores+shops

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Gerade der Energiebereich weist in Zeiten von Corona eine Reihe von Einsparpotenzialen und Fördermöglichkeiten auf.
Foto: Alexander Raths/stock.adobe.com

Corona-Krise: Energieoptimierung als Chance

Welche Möglichkeiten haben Handelsunternehmen, während der Corona-Krise Energieoptimierungen vorzunehmen? Tobias Thiel, Geschäftsführer der Enermarket GmbH und Betreiber des gleichnamigen Online-Vergleichsportals für Strom und Gas, über Einsparpotenziale und Fördermöglichkeiten.

Besonders für Unternehmen erfordern die Auswirkungen des Corona-Virus großes Umdenken auf mehreren Ebenen: Produktionsstopps, zeitweise Schließungen von Verkaufsräumen, die zeitweise Einstellung des Gastronomiebetriebs oder das Ausbleiben der Möglichkeit zum Anbieten von Dienstleistungen – für Betriebe bedeutet diese Entwicklung die Bedrohung der Existenz. Kosten lassen sich schnell nicht mehr decken. Wie lassen sich die Ausgaben senken? Gerade der Energiebereich weist eine Reihe von Einsparpotenzialen und Fördermöglichkeiten auf.

1. Kostentreiber identifizieren – und eliminieren

Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen Raumheizung, Warmwasser oder Prozesswärme rechnen sich beispielsweise häufig schon kurzfristig, da hohe Energiekosten hier vor allem durch nicht modernisierte Betriebsgebäude sowie ungedämmte Leitungen und Armaturen entstehen. Reduzieren Unternehmen die Durchschnittstemperatur in ihren Räumlichkeiten etwa um ein Grad Celsius, können sie bis zu sechs Prozent der Heizkosten sparen. Senken sie zusätzlich die Temperatur nachts und am Wochenende ab, kann der eingesparte Prozentsatz auch zweistellig ausfallen.

2. Eigene Situation regelmäßig prüfen

Nur wenige Unternehmen setzen bei ihrer Strategie konsequent auf einen Wechsel ihres Energieanbieters. Ein Grund dafür ist der Aufwand. Versorger können ihre Leistungen auf Online-Portalen transparent präsentieren und Unternehmen dort zügig ein passendes Angebot finden oder direkt ihren Wechsel durchführen, ohne Fachwissen zu benötigen oder zusätzliche Kosten zu tragen.

3. Angepasste Regelungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat seine Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows angepasst. Um dem erhöhten Existenzrisiko – hervorgerufen durch Corona-bedingte Rückgänge etwa von Auftragszahlen – entgegenzuwirken, kam am 3. April ein weiteres Modul für von der Corona-Krise betroffene kleine und mittelständische Unternehmen hinzu. Diese Sonderregelungen gelten zunächst bis zum Ende des Jahres. Von der Krise beeinträchtigte Betriebe erhalten auf diese Weise einen Zuschuss für Beratungskosten von bis zu 4.000 Euro.

Verantwortliche können bis zum 31. Dezember dieses Jahres Anträge bei der Bewilligungsbehörde stellen und sich so Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung finanzieren, u. a. auch eine Energieberatung, die Betriebe beispielsweise zur Ermittlung von Prognoseveränderungen oder Einsparpotentialen nutzen können.

Unternehmen haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein verpflichtendes Energieaudit nach DIN EN 16247-1 auch nach dem Stichtag – also spätestens vier Jahre nach Einreichung des vorherigen Audits – einzureichen. Hierfür kann es nach Beendigung der Krise einfach mit kurzer Begründung nachgeholt werden. Stichprobenartige Kontrollen zur erfolgreichen Realisierung des Audits entfallen außerdem in diesen Krisenzeiten.

Zudem werden die allgemeinen Fristen zum Antragseingang im Förderprogramm ‚Heizen mit erneuerbaren Energien‘ gelockert. Unternehmen können ihre veraltete Heizungsanlage durch eine energiesparende ersetzen. Aufgrund der Corona-Krise müssen ausnahmsweise nicht alle Unterlagen zur Beantragung bis zum 30. Juni vorliegen. Stromkostenintensive Unternehmen mit internationaler Konkurrenz müssen so nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen – vorausgesetzt, sie holen die vollständige Antragsstellung nach.

4. Gegebenheiten modernisieren

Neben Kälte-, Klima- und Lüftungssystemen bietet auch die Beleuchtung großes Einsparpotenzial. Leuchtmittel wie etwa Leuchtdioden (LED) optimieren die Produktivität und Effizienz, Ihre Anschaffung wird z. B. in Form der Bereitstellung eines günstigen Kredits sowie eines Tilgungszuschusses durch die KfW gefördert.

Auch kann die Nutzung der Beleuchtung auf die Betriebszeiten beschränkt werden. Hierbei helfen Bewegungsmelder und automatisierte Tageslichtdimmer. Die Anordnung der eingesetzten Leuchtmittel kann dazu beitragen, kein Licht zu verschwenden. Zu den Fördermaßnahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms zählt auch, einen Kredit zu günstigen Konditionen bereitzustellen und die Tilgung bei der Rückzahlung zu bezuschussen.

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