Eine Ausnahme bildet das elektronische Lastschriftverfahren (ELV), das der Handel nicht zur Kundenbindung oder als Image-Vorteil einsetzt, sondern es zählt in diesem Fall die Effizienz.
Ein akzeptiertes Verfahren
Das Besondere am ELV ist sein Beitrag zum Wettbewerb der Zahlungsarten. ELV wird als einziges Kartenverfahren nicht von den Banken unterstützt und steht daher in unmittelbarem Wettbewerb zur Girocard, dem Bezahlen mit EC-Karte und PIN. Auch das Bundeskartellamt wies darauf hin, dass eine konzertierte Aktion der Kreditwirtschaft gegen ELV eine völlige Neubewertung der Zahlungssysteme im Einzelhandel nach sich zöge.
Das Besondere am ELV ist sein Beitrag zum Wettbewerb der Zahlungsarten.
Ulrich Binnebößel
Weitere Vorteile des ELV sind die Möglichkeit des Einsatzes mit oder ohne Zahlungsgarantie und die Verfügbarkeit als Backup-System. ELV ist eine kostengünstige und effiziente Art des Bezahlens, das gilt gleichermaßen für den Kauf im Internet. Auch „Internet-Lastschriften“ gelten als besonders beliebt sowohl bei Shop-Betreibern als auch bei den Kunden. Dieses von Handel und Verbrauchern akzeptierte Verfahren steht nun in der Gefahr, ausgebremst zu werden. Wesentliche Aspekte sind hier die Interessenlage der deutschen und der europäischen Banken sowie der politische Wille.
Die Deutsche Kreditwirtschaft
Das ELV wird von den Banken nicht gerne gesehen, sie möchten lieber das eigene Verfahren Girocard voranbringen. Gelingt es, das ELV zu verhindern, zum Beispiel durch Verschlüsselung der EC-Karte, dürften sich die geschätzten Gebühren-Einnahmen der Banken von jährlich ca. 250 Mio. Euro (EHI-Schätzung) sicher noch verdoppeln, da zu erwarten ist, dass die ELV-Transaktionen auf die Girocard übergehen würden. Dem entgegen steht bislang allerdings das Kartellamt, das zumindest darauf achtet, dass dem ELV keine innerhalb der Kreditwirtschaft abgestimmten Hindernisse in den Weg gelegt werden.
Der politische Wille
Von einer weiteren Seite droht dem ELV das Aus. Ausgerechnet von der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraumes, der Single Euro Payment Area (SEPA), die den Nutzern Kostenvorteile sowie unkomplizierte neue Verfahren bringen sollte, geht eine Gefahr für das ELV aus. Die SEPA-Verordnung enthält gesetzliche Vorgaben zu Überweisungen und Lastschriften. Diese müssen spätestens bis Februar 2014 auf die neuen SEPA-Verfahren umgestellt werden. Eine Ausnahmeregelung sorgt dafür, dass das ELV bis 2016 in seiner derzeitigen Form am POS weitergeführt werden kann.
Zudem gibt es eine Option für Bezahl-Produkte mit geringerem Marktanteil, sodass auch für Internetlastschriften eine Übergangsfrist bis Februar 2016 erreicht werden könnte. Es kommt nun darauf an, dass diese Punkte auch im SEPA-Begleitgesetz umgesetzt werden, das derzeit im parlamentarischen Prozess diskutiert wird. Mit der Verabschiedung wird für Ende Oktober gerechnet. Eine Weiterführung des ELV wäre damit allerdings zunächst nur bis Februar 2016 gesichert.
Die europäischen Banken
Entscheidend für eine Weiterführung des ELV sind aber auch die Anforderungen der europäischen Kreditwirtschaft im sogenannten SEPA-Rulebook für Lastschriften. Das Regelwerk kennt derzeit kein ELV. Hier müssen also noch Anpassungen eingepflegt werden. Beispielsweise dürfen Name und Anschrift des Zahlers kein Pflichtfeld im Lastschriftmandat sein, da diese Daten auf der EC-Karte nicht enthalten sind. Die entsprechenden Änderungsanträge sind bereits eingereicht worden. Diese werden wohl zunächst abgelehnt werden. Doch es bleibt zu hoffen, dass politischer Druck durch die Gesetzgeber ausgeübt wird, damit die Anforderungen der Nutzer in der nächsten Anpassungsrunde durchgesetzt werden können.
Thesen zur weiteren ELV-Entwicklung
Verschiedene Aspekte müssen berücksichtigt werden, wenn es um die Einschätzung der Zukunft des ELV oder einer entsprechenden Alternative geht. Dabei sind einige Unbekannte zu berücksichtigen, deren Bewertung aus heutiger Sicht leider schwer fällt. Folgende mögliche Szenarien können bei der Bewertung helfen und müssen der unternehmerischen Entscheidung überlassen bleiben:
Negative Szenarien:
- Andere Zahlungssysteme machen ELV überflüssig. Preisattraktive Alternativen treten in Wettbewerb zum risikobehafteten ELV.
- Die Kreditwirtschaft macht eine weitere Nutzung der EC-Karte für ELV unmöglich oder stellt weitere Marktzugangsbeschränkungen auf.
- Die öffentliche Meinung wendet sich gegen ELV. Themen wie Datenschutz oder Missbrauchsfälle sorgen für eine Einstellung des Verfahrens bei vielen Händlern.
Positive Szenarien:
- Die Politik erkennt die Bedeutung des ELV oder alternativer Verfahren und setzt entsprechende Rahmenbedingungen, die für die Kreditwirtschaft verpflichtend sind. Neue Anbieter können darauf aufbauen und ein „ELV Neu“ oder andere Alternativen aufbauen.
- Die Nutzer (Handel, Gastronomie, E- Commerce) in anderen Ländern erkennen die Vorteile des ELV. Dadurch wächst der Druck auf Politik und Kreditwirtschaft, Alternativen zu den bankengetriebenen Verfahren zu schaffen.
- Der Handel nutzt das Zeitfenster zur Entwicklung eines eigenen Zahlverfahrens. Damit folgte er ähnlichen Ansätzen, wie sie sich derzeit in den USA abzeichnen.
Fazit
ELV ist vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestags im Oktober noch bis 2016 unverändert anwendbar. Es gibt derzeit noch keine ähnlich effiziente Alternative. ELV kann sich neuen technischen Bedingungen anpassen, ist wichtig für den Wettbewerb und dient als Basistechnologie für neue Systeme, die sich möglicherweise im Mobile Payment bilden. Die Kreditwirtschaft ist gefordert, entsprechende Schnittstellen zu schaffen, um ein neues ELV oder eine entsprechende Alternative zu ermöglichen.
Foto: Easycash
Kontakt: binneboessel@hde.de
Software-Update soll Problem beheben
Die Deutsche Kreditwirtschaft wird sukzessive ihre Debitkarten, die Girocards, austauschen. Die Sparkassen sind die ersten, die damit begonnen haben. Mit den neuen Karten kam es vereinzelt zu Problemen beim Bezahlen im ELV-Offline-Verfahren an Händler-Terminals. Was wird getan, um das Problem zu beheben?
Zuerst bleibt festzuhalten, dass die Probleme nur beim Bezahlen mit dem unterschriftbasierten Elektronischen Lastschrift-Verfahren ELV im Offline-Modus auftraten, und dies auch nur bei den Terminals zweier Hersteller, die allerdings im Handel verbreitet sind. Die meisten Händler arbeiten auch mit dem PIN-basierten EC-Cash-Verfahren bzw. nutzen auch das ELV-Online-Verfahren, bei denen die Probleme nicht auftreten. Viele Händler nutzen das ELV-Offline-Verfahren nur temporär als Notfallverfahren bei Netzausfällen. Hier kann es dann bei den betroffenen Terminals zu dem genannten Problem kommen. Nur Händler, die ausschließlich ELV-Offline und die betroffenen Terminals nutzen, haben zurzeit ein grundsätzliches Problem. Der Grund für das Problem ist, dass der Magnetstreifen der neuen Girocards ein bestimmtes, veraltetes Sicherheitsmerkmal (MM-Merkmal) nicht mehr trägt, die Software der betroffenen Geräte dieses aber beim ELV-Offline-Verfahren immer noch abfragt.
Der Handelsverband Deutschland HDE und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband DSGV haben in einer gemeinsamen Erklärung das weitere Vorgehen zur Problemlösung erläutert. Zunächst ist festzustellen, dass nicht alle Geräte der betroffenen Terminal-Hersteller das Problem haben, sondern nur die Geräte mit einer bestimmten Software-Version. Die davon betroffenen Geräte werden zurzeit identifiziert. Die betroffenen Terminal-Hersteller haben laut der Erklärung angekündigt, die neue Software-Version kurzfristig zur Verfügung stellen zu können.
„Da es einige Zeit dauern kann, bis alle betroffenen Terminals identifiziert und mit dem Software-Update ausgerüstet sind“, wie es in der Erklärung heißt, haben HDE und der DSGV eine Übergangs-Problemlösung geschaffen. Die Sparkassen werden ihre neuen Karten mit einem Aufkleber versehen, mit dem sie ihren Kunden die Empfehlung aussprechen, die neuen Karten erst ab Dezember 2012 einzusetzen und bis dahin die „alten“ Karten weiter zu nutzen. So soll den Terminalherstellern die nötige Zeit zur Umstellung verschafft und die betroffenen Händler von dem möglichen Problem entlastet werden.
Weitere Informationen: www.dsgv.de
Koordinationsstelle
Das ELV-Forum ist ein technisch orientiertes Gremium mit dem Ziel, das in Deutschland etablierte elektronische Lastschriftverfahren ELV an neue Rahmenbedingungen im Zahlungsverkehr anzupassen, Standardisierungen zu fördern und Schnittstellen festzulegen.
Seit es im Mai 2010 negative Berichterstattung zum Thema „Datenschutz beim ELV“ gab und der Datenschutz rund um das ELV in Frage gestellt wurde, wurde die „AG Datenschutz und Verbraucherschutz im ELV-Forum“ gegründet mit Mitgliedern aus Handel und Netzbetrieb. Die Aufgabe ist seitdem die Abstimmung von Änderungen und Anpassungen mit den Landesdatenschutzbehörden sowie die Information über diese Entwicklungen.
Weitere Informationen: www.elv-forum.de
Absicherung steigert Akzeptanz
Sicherheitsbedenken stehen einer breiten Nutzung von Handys oder Smartphones als „mobile Brieftasche" im Wege. Dies hat eine internationale Studie von Assurant Solutions, einem Anbieter von Spezialversicherungen, bestätigt.
Aktuell werden mobile Transaktionen von 31 Prozent der Befragten als „überhaupt nicht sicher“ angesehen, heißt es in der Studie. Hier müssten die beteiligten Unternehmen ansetzen und diese Befürchtungen ausräumen, wenn sie mobile Transaktionen etablieren wollen. Die Zahl der mobilen Transaktionen würde laut der Studie um 21 Prozent steigen, wenn die Nutzer wüssten, dass ihre Transaktionen geschützt sind. 45 Prozent der Nutzer gaben an, dass sie unter dieser Voraussetzung mindestens einmal wöchentlich die mobile Geldbörse nutzen würden. Befragt wurden rund 5.000 Nutzer von Mobilfunkgeräten in Deutschland, den USA, China und Argentinien.
Weitere Informationen: www.assurantsolutions.com