Nachhaltiger Umgang mit Bonpflicht | stores+shops
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Seit Januar 2020 gilt die Bonausgabepflicht.
Foto: Pixabay/Steve Buissine

Nachhaltiger Umgang mit Bonpflicht

Mit Inkrafttreten der Kassenversicherungsordnung sind Händler seit Jahresbeginn auch dazu verpflichtet, einen Kaufbeleg auszugeben. In Frankreich wird über eine Abschaffung des Gesetzes debattiert. Welche nachhaltigen Alternativen stehen Verbrauchern und Händlern zur Verfügung? Ein Kommentar von Tim Seithe, CEO des Kassenherstellers Tillhub.

E-Mail statt Papierkorb

Händler haben die Möglichkeit, Kaufbelege beispielsweise per E-Mail zu verschicken. Digitale Kassensysteme können diesen Prozess vereinfachen.

NFC-Anwendung

Beim kontaktlosen Bezahlen via Kreditkarte, Apple Pay und Google Pay kommen bereits Near-Field-Communication (NFC)-Lösungen zum Einsatz. Über NFC können Belege an der Kasse z. B. via Auflegen des Smartphones auf ein Kunden-Terminal direkt auf das eigene Handy übertragen werden. Aber: Hier sollte der Staat bundesweit eine Standard-Lösung verfügbar machen, da es bis heute kein einheitliches System gibt.

Nachhaltige Druckmaterialien

Laut der aktuellen „Nielsen Consumers 2019”-Studie war jeder der 41,4 Mio. Haushalte 2018 rund 193 Mal einkaufen. Insgesamt ergibt das deutschlandweit fast acht Mrd. Belege, die jährlich über die Einkaufstheken oder direkt in den Müll wandern – die genaue Zahl dürfte weitaus höher sein. Klar ist auch, dass künftig nicht alle Verbraucher über Apps, NFC oder per E-Mail ihre Belege sammeln werden. Händler sollten daher ihre Drucker mindestens mit klimaschonender Tinte und nachhaltigem, am besten mit recyclebarem Bonpapier ausstatten. Einige Drucker-Hersteller bieten hier bereits klimaschonende Alternativen an.

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