Verschenkt der Ladenbau Service-Leistungen? | stores+shops
{{{name}}}

Vorgeschlagene Beiträge

Anzeige

Rolf Lükemann, Vertriebsleiter, Tenbrink Objekteinrichtungen

Verschenkt der Ladenbau Service-Leistungen?

Der Handel erwartet vom Ladenbau über dessen Kernkompetenz hinaus zunehmend ergänzende Dienst- und Service-Leistungen. Die Darstellung und Weiterberechnung von Leistungen an den Kunden gelingt dem Ladenbau dabei oft nicht in ausreichendem Maße. Wie geht der Ladenbau mit Pre-Sales-Leistungen um, die der Handel teilweise als selbstverständlich voraussetzt?

Welche Dienstleistungen der Ladenbaulieferanten sind aus Ihrer Sicht wünschenswert, fragte das EHI Retail Institute die Investitionsverantwortlichen des Handels im Rahmen der Studie „Ladenmonitor 2011+“. Für 43 Prozent der Befragten sind Planungs- und Beratungsleistungen des Ladenbauunternehmens bei der Entwicklung von Konzepten und/oder Warenträgern besonders wichtig. Diese Forderung rangiert klar an erster Stelle der „Soft facts“ und ist neben den „harten“ Faktoren wie Preis, Qualität und Lieferzuverlässigkeit ein Hauptkriterium für die Auswahl des Geschäftspartners.  

Vor allem größere Handelsunternehmen setzen auf der Suche nach Individualität in einem hoch standardisierten Shop-Umfeld auf ausgefeilte Konzepte, um ihr ästhetisches Profil zu schärfen und sich vom Wettbewerb zu differenzieren. Die Planungsabteilungen vieler Handelsunternehmen agieren heute mit einem deutlich erweiterten Aufgabenspektrum bis hin zur Konzeptführerschaft bei Neuentwicklungen des Storedesigns. Gut zwei Drittel der vom EHI befragten Handelsunternehmen entwickeln ihre Warenträger selbst. „Die Dienstleistung des Ladeneinrichters besteht oft darin, die vom Handel entwickelten Konzepte in technisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung fester Budgetvorgaben zu überarbeiten“, sagt Rolf Lükemann, Vertriebsleiter der Tenbrink Objekteinrichtungen GmbH aus Stadtlohn. Eine komplette Konzeptentwicklung würden vor allem solche Kunden erwarten, die nicht über eigene Planungsabteilungen verfügen.

Dienstleistungskosten müssen transparent sein.

Thomas Probst

Probst-Expertise, Binzen

Früher haben Ladeneinrichter dem Handel ihre eigenen Ladenbausysteme angeboten und daraus Konzepte entwickelt. Lükemann: „Diese Planungen waren Mittel zum Zweck, es ging darum, die eigenen Systeme und Möbel besser verkaufen zu können.“ Heute ist der Ladenbau viel komplexer, die Anforderungen an den Ladeneinrichter sind wesentlich umfangreicher geworden.  

Dass der Handel bei selbst entwickelten Einrichtungen oder kompletten Storekonzepten einen Abgleich mit potenziellen Lieferanten wünscht, bevor es zu einer Auftragserteilung kommt, ist nachvollziehbar und durchaus legitim. Diese Leistungen im Vorfeld eines Vertragsabschlusses können sehr unterschiedlich und kostenintensiv sein. Typische Pre-Sales-Services sind Konzeptentwicklungen, Ladenplanungen (Einrichtung, Beleuchtung, Deckengestaltung, Fußboden) und das Projekt- und Baumanagement vor der Umsetzungsphase.

Bei umfangreichen Projekten wird die Vergütung von Planungsleistungen in der Regel separat berechnet.

Peter Weichert

Geschäftsführer, Linde Ladenbau, Bad Hersfeld

Inwieweit sind Pre-Sales-Leistungen honorarfähig, und in welchem Ausmaß können diese an den Handel weitergegeben werden? Diese brisante Frage wurde auf der letzten Jahrestagung des dlv-Netzwerk Ladenbau in Graz lebhaft diskutiert. Es entstand der Eindruck, dass die Mehrzahl der Ladenbauunternehmen die Kosten ihrer Dienstleistungen für Konzeptentwicklung, Ladenplanung und Projektmanagement so gut wie nie oder nur zum Teil an den Handel weitergeben können. „Der Handel erwartet zum großen Teil, dass der Lieferant diese Kosten ganz oder zumindest teilweise trägt“, weiß Unternehmensberater Thomas Probst (Probst-Expertise, Binzen) aus seiner langjährigen Erfahrungen als Geschäftsführer von Ladenbauunternehmen. Fest steht: es gibt kein Patentrezept, wie der Ladenbau mit dieser Erwartungshaltung umgehen soll. Probst: „Offenbar hat der Ladenbau bisher keine Mittel entwickelt, um dem Handel aufzuzeigen, dass diese Leistungen etwas kosten.“  

Schwierig ist für die Ladenbauer zum Beispiel der Umgang mit den Bemusterungskosten. Diese werden vom Handel oft kostenlos erwartet. „Gerade wenn es um größere Ausschreibungen geht, ist die Bereitschaft des Handels gering, diese Kosten auch nur anteilig zu übernehmen“, weiß Joachim Schürholz von ITAB Germany. Daran dürfte sich in absehbarer Zeit nichts Wesentliches ändern.

Bei Großprojekten leichter durchsetzbar

Verschenkt der Ladenbau also seine Leistungen – und wie lange kann er sich das noch leisten? Bitter trifft es vor allem solche Ladenbauunternehmen, die nach umfangreichen Vorleistungen in die Projektausschreibung des Handels gehen und dann den schon sicher geglaubten Auftrag verlieren. Nicht selten nämlich bieten Firmen bei einer Ausschreibung auf ein von einem Wettbewerber ausgearbeitetes Konzept an, ohne dessen bereits erbrachte Dienstleistung in ihrer Kalkulation berücksichtigen zu müssen. „Hier kommt es zu Wettbewerbsverzerrungen, die diejenigen benachteiligt, die mit ihrer Kompetenz entscheidend zum Erfolg des Konzepts beigetragen haben“, moniert Rolf Lükemann zu Recht. Eine Position in der Ausschreibung, die als Fixbetrag bei Auftragsvergabe demjenigen zukommt, der die Dienstleistung zuvor erbracht hat, wäre eine saubere Lösung, scheint aber in der Praxis kaum durchsetzbar.

Ganzheitliche Planungskonzepte werden von uns nicht kostenlos erbracht.

Joachim Schürholz

Geschäftsführer, ITAB Germany, Köln

Was kann der Ladenbau tun für eine Verbesserung der für ihn unbefriedigenden Situation? Thomas Probst fordert eine absolute Transparenz der Dienstleistungskosten „als Voraussetzung dafür, um mit dem Handel in eine konstruktive Balance zu kommen“. Eine für beide Seiten saubere Lösung wäre die direkte Honorierung der Pre-Service-Leistungen, wie sie bei reinen Projektentwicklern oder bei Architekturbüros üblich ist. Doch lässt sich so etwas im Handel durchsetzen? Zumindest bei ganzheitlichen Konzeptansätzen ist die direkte Honorierung durchaus üblich, bestätigt Peter Weichert, Geschäftsführer von Linde Ladenbau: „Bei umfangreichen Projekten wird die Art und Weise der Vergütung von Planungsleistungen im Vorfeld mit dem Kunden besprochen und dann in der Regel auch separat berechnet.“ Eine Verbesserung der Situation ließe sich laut Weichert schon dadurch erreichen, „indem wir nicht ständig von der Weiterbelastung der Kosten sprechen, sondern unseren Kunden eine eigenständige, nutzenstiftende Leistung anbieten und diese als Dienstleistungsprodukt verkaufen.“  

Eine gängige Praxis ist es, Planungs- und Servicekosten in der Roll-out-Phase eines Projekts zu kompensieren. „Viele Unternehmen rechnen in der Multiplikation eines Konzeptes einen kalkulierbaren Aufwand und entsprechende Kapazitäten häufig mit ein“, bestätigt Ralf Knorrenschild von Zumtobel Lighting aus Dornbirn/Österreich. Gerade bei der Planung und Realisierung hochwertiger Lichtlösungen sei qualifiziertes, gut ausgebildetes Personal entscheidend. Knorrenschild: „Diese Leistung muss kalkulierbar bleiben und honoriert werden. Nur so ist es möglich, weiterhin nachhaltige Ergebnisse zu erzielen.

Leistung muss kalkulierbar bleiben.

Ralf Knorrenschild

Director Global Key Account, Zumtobel Lighting Dornbirn/Österreich

ITAB Germany unterbreitet dem Handelsunternehmen je nach Komplexitätsgrad und Umfang der Planungsanforderungen vorher ein Design-Planungsangebot. Sollte ITAB bei der Umsetzung des Konzepts als Lieferant der Einrichtungen oder anderer Dienstleistungen berücksichtigt werden, dann kann es zu einer teilweisen Rückvergütung der Planungs- und Designkosten kommen. Die Höhe der Rückvergütung wird im Vorfeld vereinbart. Joachim Schürholz: „Ganzheitliche Planungskonzepte werden von uns nicht kostenlos erbracht. Sollten wir für unsere Leistungen keinen ‚fairen‘ Preis erzielen, dann werden wir nicht tätig und steigen aus dem Prozess aus.“ Ergeben sich aus einem laufenden Geschäft und bestehenden Kundenbeziehungen Anforderungen an Planungs- und/oder Designleistungen, die auf einem von ITAB entwickelten Konzept beruhen, und ist der Aufwand überschaubar, so sind diese Leistungen in der Regel kostenlos.

Auf der Suche nach Lösungen

In der Praxis werden Handelsunternehmen auch zukünftig kostenlose Vorleistungen erwarten, wenn sie ihren Lieferanten lukrative Aufträge in Aussicht stellen. Vor allem in wirtschaftlich schwächeren Zeiten wird die Notwendigkeit des Unternehmers, Aufträge hereinzuholen, zu größeren Zugeständnissen führen. Gleichwohl dürften Ladenbauunternehmen, die ihre Dienst- und Serviceleistungen auf Dauer kostenlos anbieten, langfristig keine Überlebenschancen haben. Für die Branche gilt es daher Lösungen zu finden, ihre Leistungen transparent zu machen und projektbezogen abzurechnen.

Leistung nachvollziehbar beziffern

Rolf Lükemann, Vertriebsleiter von Tenbrink Objekteinrichtungen, über die Handhabung von Pre-Sales-Leistungen, die der Handel vor Auftragsabschluss einfordert.

Herr Lükemann, verschenkt der Ladenbau seine Service-Leistungen?

Generell gilt: Dienstleistungen sind aus unserer Branche nicht mehr wegzudenken. Kein Ladeneinrichter kann langfristig überleben, der nicht in der Lage ist, seinen Kunden Zusatzleistungen zu bieten. Sicherlich ist es den Kunden bewusst, dass solche Leistungen honoriert werden müssen.

Bei den Pre-Sales-Leistungen, die vor Auftragsabschluss zustande kommen, stellt sich die Situation im Ladenbau aber anders dar.

Auch wenn der Wunsch in den Diskussionen des Fachverbandes klar zum Ausdruck kommt, gelingt es in der Tat vielen Ladenbauunternehmen nicht, ihre Pre-Sales-Leistungen mit den Kunden direkt abzurechnen.

Glauben Sie, dass sich ein Konsens in der Branche finden lässt, nach dem solche Dienstleistungen abgerechnet werden können?

Ich möchte bezweifeln, dass sich alle Anbieter darin einig sind, sämtliche Pre-Sales-Leistungen direkt abzurechnen. Zum einen ist die Ausprägung der Dienstleistung sehr vielfältig und kann – ganz oder in Teilen – als Verkaufsförderung gesehen werden. Zum anderen hat die Vergangenheit gezeigt, dass die wirtschaftliche Lage der Ladenbauunternehmen Einfluss darauf hat, bis zu welchem Umfang sie die Übernahme kostenloser Dienstleistung zur Generierung von Aufträgen anbieten. Erheblich zur Markttransparenz trägt bei, wenn die vom Handel erwartete oder geforderte Leistung vom Anbieter klar und nachvollziehbar beziffert wird. Im Vorfeld werden unterschiedliche, auf den Kunden zugeschnittene Lösungsansätze zum Umgang mit den Kosten erörtert. Grundvoraussetzung ist für uns jedoch, dass der Wert der erbrachten Leistung in unserem Unternehmen verbleibt und zum Beispiel im Auftragsfall mit dem Roll-out verrechnet wird. Verlässt die von uns erbrachte Leistung unser Untenehmen und dient Wettbewerbern als Grundlage für ihre Angebote, so wird die Leistung von Tenbrink direkt in Rechnung gestellt.

Wie unterstützt Tenbrink den Handel dabei, profilstarke Konzepte zu planen und umzusetzen?

Über unser Creative Centre bieten wir unseren Kunden optimale Möglichkeiten, professionelle und umfangreiche Dienstleitungen in Anspruch zu nehmen. Das Creative Centre versteht sich als Service-Plattform für den fachlichen Austausch von Auftraggebern, Architekten, Designern und Ladeneinrichtern. Mit diesem Service-Angebot tritt Tenbrink in Vorleistung.

Transparenz bei Service-Leistungen

Bei seinem Jahresmeeting im Mai 2012 in Graz hat sich der Deutsche Ladenbau-Verband (dlv – Netzwerk-Ladenbau) ausführlich mit dem Thema Service-Leistungen beschäftigt. Dazu gehören Konzeptentwicklungen, Ladenplanungen, Projekt- und Baumanagement, Wartungs- und Reparaturdienste sowie sogar spezielle Seminare. Der Verband ist der Auffassung, dass für beide Seiten – Handel und Ladenbauer – eine volle Transparenz der Kosten dieser Leistungen enorm wichtig ist. Vor allem bei Roll-out-Projekten wird das Ladenbau-Unternehmen zum gern gesehenen Logistik-Partner des Handels. So werden Möbel in definierten Stückzahlen im Voraus produziert oder beschafft, auf Lager gelegt und schließlich „just in time“ zum jeweiligen Projekt geliefert bzw. montiert. In allen Fällen ist eine differenzierte Darstellung und Verrechnung dieser Leistungen laut dlv sinnvoll, schon allein um eine verzerrte Darstellung der reinen Hardware-Kosten zu verhindern. Somit ist volle Vergleichbarkeit der Einzelleistungen und der Leistungsfähigkeit der einzelnen Anbieter gewährleistet. Der dlv empfiehlt seinen Mitgliedern eine derartige transparente Vorgangsweise und möchte dafür auch den Handel sensibilisieren.

Weitere Informationen: www.netzwerk-ladenbau.de

Retail Design: Freunde am Point of Sale

Die diesjährige Konferenz des Rat für Formgebung/German Design Council ist wieder dem Oberthema Retail Design gewidmet. Das Thema der aktuellen Veranstaltung am 18. Oktober 2012 in Frankfurt am Main lautet: Freunde am Point of Sale. Wie werden aus virtuellen Freunden Kunden am Point of Sale? Das ist die Kernfrage der eintägigen Veranstaltung, auf der 7 hochkarätige Experten und Expertinnen das Thema anhand von Case Studies aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten und Einblick in ihre Strategien zur Kundenbindung geben. Fragestellungen sind: Wo liegen die tatsächlichen Potenziale der neuen Technologien und Kommunikationskanäle für das Retail Design? Steht vielleicht doch das reale Erlebnis mit dem Produkt und der Marke im Vordergrund? Die Konferenz richtet sich u.a. an Geschäftsführer sowie Marketing- und Vertriebsverantwortliche aus Industrie und Handel, an Architekten, Innenarchitekten und Designer sowie an Corporate Design- und Kommunikationsagenturen.

Weitere Informationen: www.german-design-council.de/akademie/architektur-fuer-marken

Produkt-News