Bei der Entscheidung für die Bodenbeläge in den Verkaufsräumen, Frischetheken, Vorbereitungsräumen und Lagerflächen eines Lebensmittelmarktes spielen viele Faktoren eine Rolle, und auch einschlägige Normen wollen beachtet werden. Aufgrund der recht komplexen Materie erfolgt deshalb die Planung optimalerweise „im Zusammenspiel mit dem Bauherren, dem Architekten, dem jeweiligen Bodenbelagshersteller sowie dem Verarbeiter des Belages“, rät die Architektin Valentina Kinzel aus Schermbeck.
In jedem Einzelhandels-Outlet ist der Bodenbelag die Basis, auf der sich alles abspielt, er prägt wegen seines hohen Flächenanteils den Raum entscheidend mit. „Daher soll der Boden zuallererst repräsentativ wirken“, heißt es bei der Deutschen Steinzeug AG. Da der Boden im Einzelhandel aber täglich „mit Füßen getreten“ wird, sind neben diesen ästhetischen Ansprüchen auch zahlreiche funktionale Aspekte relevant. Als Beispiele dafür nennt das Unternehmen: „unkomplizierte Pflege, chemische Beständigkeit gegen Reinigungsmittel oder hereingetragenes Streusalz, eine adäquate Gewichtsbelastbarkeit, um vernünftigen Warentransport zu ermöglichen, Abriebfestigkeit, die der hohen Begehungsfrequenz standhält, und last, but not least Trittsicherheit.“
ISO-Normen beachten
Bei der Beurteilung, welche Beläge welchen Lasten standhalten und sonstige Anforderungen wie zum Beispiel Rutschhemmung erfüllen, gibt es verschiedene Klassifizierungen und Normen. Im Bereich der elastischen Bodenbeläge sind dies die Klassifizierung der EN ISO 10874 sowie die Einstufung nach EN ISO 10582 Verschleißgruppe Typ 1. Für keramische Bodenbeläge geben das ZDB-Merkblatt „Hochbelastbare keramische Bodenbeläge“ und die AKQR-Richtlinien Aufschluss.
Im Einzelhandel sollten nach Möglichkeit nur Beläge nach EN ISO 10874 der Klassifizierung 42 oder 43 (normale bzw. starke Nutzungsintensität in der Leichtindustrie) eingesetzt werden. Anhand der technischen Datenblätter der Bodenbelagshersteller finden Bauherren, Architekten und Verarbeiter dann alle wichtigen Eigenschaften des jeweiligen Belags und deren Einstufung nach EN ISO -Normen, was Abrieb, Chemiekalienbeständigkeit und die jeweilige Verschleißgruppe betrifft.
Bei Feinsteinzeug und bei Fliesen beispielsweise ist eine Bruchkraft F (N) von mindestens 3.000 N erforderlich. Widerstand gegen Tiefenverschleiß nach Prüfnorm DIN ISO 10545-6 wird beim Feinsteinzeug per se erfüllt, muss aber bei einem PVC-Boden anhand der technischen Datenblätter jeweils geprüft werden. Feinsteinzeug entspricht auch der höchsten chemischen Beständigkeit gegen Säuren und Laugen in hoher Konzentration UHA/GHA (Prüfnorm 10545-13).
Im Einzelfall, etwa bei Teilflächen oder Shop-in-Shop-Lösungen, ist die Entscheidung immer abhängig von der Frequentierung der Fläche und davon, welche zusätzlichen Belastungen, etwa der Einsatz von Hubwagen, auf die Bodenbelagsfläche zukommen. Da im Lebensmittelhandel die Flächen in der Regel mit Handhubwagen befahren werden, ist bei der Verlegung von Designbodenbelägen auf eine optimale Verklebung zu achten. Auch müssen die Mitarbeiter später beim Arbeiten mit dem Hubwagen eine gewisse Vorsicht walten lassen.
Staplergeeignet
So sollten vor allem übermäßige Scherkräfte beim Drehen der Räder vermieden werden, da es sich bei Designbelägen um mehrschichtige Bodenbeläge handelt. Überall, wo Stapler eingesetzt werden, sollte immer eine staplergeeignete Bodenbelagsvariante gewählt werden. Im Bereich der Bedientheken wiederum gelten besondere Anforderungen an die Rutschhemmung von Bodenbelägen. Diese Anforderungen sind detailliert in der BGR 181 verankert, dem Regelwerk der Berufsgenossenschaft für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr. Grundsätzlich gibt es eine Reihe von Bodenbelägen, die für den Einsatz im LEH besonders geeignet sind. Dazu zählt Valentina Kinzel das Feinsteinzeug, weil dieses über eine Reihe vorteilhafter Eigenschaften verfügt:
- hohe Punktbelastungen,Stabilität und Langlebigkeit
- Ästhetik und Farbbeständigkeit
- hohe Wirtschaftlichkeit bei Pflege- und Folgekosten
- lebensmittelechte, hygienische Oberflächehohe
- Härte und Verschleißfestigkeit
- beste Brandschutzklasse A1
Überdies ist Feinsteinzeug laut Kinzel als industriell gefertigtes Naturprodukt ein nachhaltiges, umweltzertifiziertes Produkt, das auch keine Ausdünstungen verursache. Valentina Kinzel: „Es gibt mittlerweile Feinsteinzeug in außergewöhnlichen Designs und Formaten ab 30 x 60 mm oder als überstarke Materialien in 60 x 60 mm, 80 x 80 mm und in 60 x 120 mm.“ Kinzels Architekturbüro hat für einige Märkte den Boden zusammen mit dem Hersteller speziell designt und entwickelt. Für den Marktkauf in Bielefeld entstand so eine Feinsteinzeugfliese im Format 300 x 600 mm mit der Oberflächen-Optik von langen Holzdielen.
Elastische Designbodenbeläge sind eine gute und in der Handelspraxis vielfach bewährte Möglichkeit, in einem Lebensmittelmarkt in Teilflächen Akzente zu setzen oder auf der gesamten Fläche ein harmonisches Ganzes zu erzielen und damit zum vielzitierten Erlebniskauf beizutragen. Durch den Einsatz dieser „Modulbeläge“ ist es im Schadensfall möglich, einzelne Planken oder Fliesen auszutauschen. Designbeläge werden auch bei Neu- bzw. Umgestaltungen alter Märkte genutzt. Bei einem Rewe-Markt in Hamburg gab das geringe Gewicht und die Elastizität des Bodens bei der Bodenbelagswahl den Ausschlag. Eine neu konstruierte Zwischenebene konnte hier durch einen elastischen Boden effizienter und flexibler gebaut werden. Bei den elastischen Designböden gibt es größere Unterschiede hinsichtlich Beschaffenheit, Haltbarkeit und anderer Eigenschaften. „Es sollte darauf geachtet werden, dass Zertifikate vorliegen zum Thema Emmissionen oder Nachhaltigkeit“, sagt Valentina Kinzel und nennt als Beispiel das „DGNB Zertifikat Deutsche Gesellschaft Nachhaltiges Bauen“.
Damit es später beim Betrieb des Marktes keine bösen Überraschungen mit den Bodenbelägen gibt, rät die Architektin: „Der Händler sollte auf Markenprodukte achten und beim Hersteller nach Referenzen fragen. Anhand von Referenzbeispielen kann sich der Händler selbst ein Bild verschaffen.“
Fotos (3): Deutsche Steinzeug AG, Kinzel Architecture, Reinhard Rosendahl
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