Bargeldservice auf dem Vormarsch | stores+shops

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Bis zu 40 Cent kostet den Händler die Bargeldauszahlung. (Foto: Aldi Süd)

Bargeldservice auf dem Vormarsch

Händler, die Kunden die Möglichkeit anbieten, an der Kasse Bargeld abzuheben, könnten durch die aktuelle Diskussion über Gebühren für Geldabhebungen an Geldautomaten bei Banken und Sparkassen als attraktive Alternative wahrgenommen werden. Einblicke in ein wachsendes Segment im Handel.

Traditionell können sich Kunden im deutschen Handel mit Bargeld aus Geldautomaten versorgen, die gerade im großflächigen Handel von Banken oder von unabhängigen Betreibern aufgestellt werden und dem jeweiligen Händler Mieteinnahmen einbringen. Hinzu gekommen ist in den letzten Jahren die Möglichkeit, den Zahlvorgang an der Kasse zugleich zum Abheben von Bargeld vom eigenen Bankkonto zu nutzen.

In ländlichen Regionen eine echte Lösung zur Bargeldbeschaffung.

Stefan Schneider

Inhaber CardsConsult, Potsdam

Während die Rewe-Gruppe als Vorreiter im Jahr 2003 (!) für ein solches Angebot noch eigens eine Lizenz bei der Bankenaufsicht BaFin beantragen musste, ist diese Möglichkeit seit 2009 im deutschen Zahlungsverkehrsrecht verankert und kann von jedem Handelsunternehmen genutzt werden – vorausgesetzt, der Händler hat für die Annahme von Zahlungen auf Basis der Girocard, der in Deutschland am weitesten verbreiteten Debitkarte der deutschen Banken und Sparkassen, einen entsprechenden Akzeptanzvertrag mit einem der zugelassenen Electronic-Cash-Netzbetreiber. Diese Dienstleistung ist für den Kunden, nicht aber für den Händler kostenlos, da sie als EC-Cash-Zahlung unter Eingabe der PIN und daher gegen Zahlung des entsprechenden Händlerentgeltes zu erfolgen hat. Diese einheitliche Zahlung umfasst dann die Bargeldauszahlung sowie den zugrundeliegenden Warenverkauf. Für beides kann nicht auf das kostengünstigere Elektronische Lastschrift-Verfahren zurückgegriffen werden. In konkreten Zahlen verursacht die Bargeldausgabe an den Kunden beim Händler einen Zusatzaufwand in Höhe von bis zu 0,2 Prozent des Betrages, bei Nutzung des Höchstbetrages von 200 Euro also 40 Cent. Diese Gebühr zahlt der Händler via Netzbetreiber an die Bank oder Sparkasse, die die Karte des Kunden herausgegeben hat.

Service-Angebot

Im Kern handelt es sich also um ein Convenience-Angebot für den Kunden und ein Marketing-Instrument, das von den Unternehmen auch entsprechend auf ihren Webseiten, in Flyern und auf Deckenhängern in den Filialen beworben wird. Damit sollen Verbraucher veranlasst werden, sich bei der Wahl ihrer Einkaufsstätte für das eigene Unternehmen zu entscheiden, da sie dort auch gleich noch ihre Bargeldvorräte auffüllen können.

In Ballungsräumen aufgrund der Geldautomatendichte eher ein Akt der Bequemlichkeit, kann der Service in ländlichen Regionen inzwischen schon ein echtes Bargeldbeschaffungsproblem lösen, da die Dichte an Geldautomaten dort weiter abnimmt und längere Wege erforderlich werden. Die Serviceleistung an der Kasse soll die Kunden in dem Gefühl bestärken, eine gute Wahl bei der Entscheidung für die Einkaufsstätte getroffen zu haben.

Bargeldreduzierung

Da die Geldausgabe unmittelbar aus dem Geldbestand der Filiale erfolgt, verbinden die Händler mit dem Angebot auch die Erwartung, dass zumindest tendenziell die Menge des zu entsorgenden Bargeldes sich verringert. Ab wann diese Verringerung auch zu einer Einsparung bei den Kosten für die Ver- und Entsorgung von Bargeld führt, ist je nach Unternehmen unterschiedlich.

Besonders weit verbreitet ist dieser Service inzwischen in den verschiedenen Vertriebslinien des Lebensmittelhandels. Bei den Supermärkten bietet Rewe den Service flächendeckend an allen Kassen, ebenso die Sky-Supermärkte und seit diesem Jahr auch Tegut. Bei Edeka ist die Situation unterschiedlich je nach Region, konkreter Wettbewerbssituation vor Ort und ob es sich um einen Markt eines selbstständigen Händlers oder um einen Regiebetrieb handelt.

Discounter flächendeckend

Bei den Discountern ist inzwischen eine enorme flächendeckende Verbreitung mit Penny, Netto Marken-Discount, Netto und jetzt auch Aldi Süd erreicht. Hinzu kommen noch Verbrauchermärkte wie Famila oder Rewe Center. Mit Toom ist auch ein Baumarktbetreiber vertreten sowie mit Denns Biomarkt in der Region Berlin auch ein Bio-Supermarkt. In allen Fällen versorgen sich die Kunden an der Kasse, also nach Abschluss ihres Einkaufs, mit Bargeld, um dieses in anderen Läden und bei weiteren Gelegenheiten ausgeben zu können.

Einen anderen Ansatz verfolgt die HBC-Tochter Galeria Kaufhof, die – nach einem Test in der Frankfurter Filiale an der Hauptwache – im Sommer 2015 sämtliche Kassen in allen Filialen mit dem Service ausgestattet hat. Hier geht es auch darum, Kunden beispielsweise an einer Kasse in einem der oberen Stockwerke mit Bargeld zu versorgen, damit dies dann bei weiteren Einkäufen im Haus wieder eingesetzt werden kann.

Neu hinzugekommen ist noch eine weitere Möglichkeit, Bargeld an Handelskassen zu erhalten. Dafür in Frage kommen auf Handelsseite Partner des „Barzahlen“-Services wie Rewe, Penny, Real, Budnikowsky, Mobilcom-Debitel und die verschiedenen Vertriebsformate der Dr. Eckert Unternehmensgruppe an Verkehrsstandorten. Diese Händler verfügen über vertragliche Vereinbarungen mit „Cash Payment Solution“ und die entsprechende Software, um die Transaktionsdaten einer Abhebung über die Bank-App, die der Kunde auf seinem Smartphone hat, weiterzuleiten. Zur Zahlungsabwicklung erhalten die Kunden in der Bank-App nach Tan-Eingabe einen Barcode, mit dem die Transaktion durchgeführt wird. Diese Abhebung erfolgt unabhängig von einem Einkauf und kann von Kunden genutzt werden, die über Konto und App bei Banken wie N26, DKB und seit Kurzem auch einigen Sparda-Banken verfügen. Kosten je Transaktion fallen hier für den Händler nicht an.

Weitere Informationen: www.cardsconsult.de

Bilder (2): Aldi Süd, Stefan Schneider

Cash-Back: Welche Vorgaben müssen Händler erfüllen?
Gesetzlich sind Auszahlungen, die unmittelbar im Zusammenhang mit einem Kaufvorgang erfolgen, als „reverse Bargeldauszahlungen“ von der Bankenaufsicht erlaubt. Händler brauchen also zur Aufnahme eines solchen Service keine Erlaubnis zu beantragen, sondern können unmittelbar mit ihrem Electronic-Cash-Netzbetreiber die technischen Voraussetzungen klären. Im Kassensystem muss lediglich Vorsorge getroffen werden, dass dort für die Buchhaltung eindeutig zwischen dem Warenverkauf und der Dienstleistung „Geldausgabe“getrennt wird, damit keine offenen Positionen entstehen.

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