EU-Verpackungsverordnung auf der Zielgeraden | stores+shops

Anzeige
{{{name}}}

Vorgeschlagene Beiträge

Anzeige

Mit der neuen Verordnung soll zukünftig weniger Abfall in die Tonne wandern.
Foto: ink drop/stock.adobe.com

EU-Verpackungsverordnung auf der Zielgeraden

Mit der neuen Verordnung verfolgt die EU das Ziel, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und die Menge an Verpackungsabfällen in der EU signifikant zu reduzieren. Als Verordnung gilt sie im Gegensatz zur bisherigen EU-Verpackungsrichtlinie unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und soll so den Binnenmarkt für Verpackungen harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft verbessern.

Neben den neuen Zielvorgaben für die Verpackungsreduzierung (5 % bis 2030, 10 % bis 2035 und 15 % bis 2040) gilt für Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel künftig, dass der Leerraumanteil höchstens 50 Prozent betragen darf. Hersteller und Importeure müssen außerdem für leichtere Verpackungen mit weniger Volumen sorgen.

Ab Januar 2030 werden zudem bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff verboten, z. B. Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Cafés und Restaurants zum Verzehr angeboten oder ausgeschenkt werden, Einzelportionen (Gewürze, Soßen, Sahne, Zucker), kleine Einwegkunststoffverpackungen für Toilettenartikel in Hotels und sehr leichte Kunststofftragetaschen (mit einer Wandstärke unter 15 Mikron). Zudem verbietet die Verordnung künftig, Ewigkeitschemikalien (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen, kurz: PFAS) in Verpackungen zu verwenden, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Bei Verpackungen alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke (mit Ausnahme von Milch, Wein, aromatisiertem Wein, Spirituosen usw.), Transport- und Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen sind besondere Ziele für die Wiederverwendung bis 2030 vorgesehen. Unter bestimmten Bedingungen können die Mitgliedstaaten eine fünfjährige Ausnahme von diesen Anforderungen erlauben. Endvertreiber von Getränken und von Speisen zum Mitnehmen sind verpflichtet, eigene Behälter der Verbraucherzu akzeptieren. Außerdem müssen sie sich bemühen, bis 2030 10 Prozent ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen anzubieten.

Nach den neuen Vorschriften gilt darüber hinaus, dass alle Verpackungen (außer Verpackungen aus Leichtholz, Kork, Textilien, Gummi, Keramik, Porzellan und Wachs) strengen Anforderungen an die Recyclingfähigkeit genügen. Es werden Mindestziele für den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen und für das Recycling von Verpackungsabfällen nach Gewichtsprozent vorgegeben. Bis 2029 müssen zudem 90 Prozent aller Einweggetränkebehälter aus Kunststoff und Metall (mit bis zu drei Litern Inhalt) getrennt gesammelt werden – im Rahmen von Pfandsystemen oder mithilfe anderer Verfahren, die dafür sorgen, dass dieses Ziel erreicht wird.

Ausblick

Die neue EU-Verpackungsverordnung reiht sich nahtlos in eine Reihe neuer Regelungen (bspw. EU-Ökodesignverordnung) ein, die das Ziel haben, Abfälle zu vermeiden und – wo dies nicht möglich ist – Abfälle einem Recycling zu unterziehen, um diese Stoffe wieder in einen Stoffkreislauf als Sekundärrohstoff zurückzuführen. Als EU-Verordnung bietet die neue Regelung die Chance, den Umgang mit Verpackungen europaweit einheitlich zu regeln.

Bei der finalen Ausgestaltung und Umsetzung ist darauf zu achten, dass die neue Regelung in Europa einheitlich vollzogen wird, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Zudem ist die nationale Umsetzung auch vollzugstauglich in der Praxis anzuwenden. Nach der Billigung über den Rat – voraussichtlich im Herbst dieses Jahres – tritt die neue EU-Verordnung zwanzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Produkt-News

Personalmanagement

Mehr Service, mehr Umsatz, mehr Motivation

Die ATOSS Retail Solution ist eine Software für Workforce Management im Einzelhandel. Sie ermöglicht einen bedarfsorientierten Personaleinsatz und leistet so einen messbaren Beitrag zu mehr Produktivität, Servicequalität und Mitarbeiterzufriedenheit.